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Weiterbildung für Beschäftigte: So viel übernimmt die Agentur für Arbeit

Nach § 82 SGB III zahlt die Agentur für Arbeit Lehrgangskosten und einen Zuschuss zum Lohn, gestaffelt nach Betriebsgröße. Voraussetzungen, Sätze und was 2027 geplant ist.

Arbeitgeber können sich die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu einem großen Teil von der Agentur für Arbeit bezahlen lassen. Grundlage ist § 82 SGB III. Wie viel übernommen wird, hängt vor allem von der Größe des Betriebs ab.

Die Sätze nach Betriebsgröße

  • Unter 50 Beschäftigte: In der Regel werden die Lehrgangskosten vollständig übernommen. Dazu kommt ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 75 Prozent.
  • 50 bis 499 Beschäftigte: Der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte der Lehrgangskosten. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt beträgt bis zu 50 Prozent.
  • Ab 500 Beschäftigte: Der Arbeitgeber trägt mindestens 75 Prozent der Lehrgangskosten. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt beträgt bis zu 25 Prozent.

In Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten entfällt der Eigenanteil bei den Lehrgangskosten, wenn die Beschäftigten 45 Jahre oder älter oder schwerbehindert sind. Gibt es eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur Weiterbildung, sinkt der Eigenanteil um 5 Prozentpunkte und der Zuschuss steigt um bis zu 5 Prozentpunkte.

Die wichtigsten Voraussetzungen

  • Die Weiterbildung dauert mehr als 120 Stunden.
  • Der Berufsabschluss liegt mindestens zwei Jahre zurück.
  • Die letzte geförderte Weiterbildung liegt mindestens zwei Jahre zurück.
  • Träger und Maßnahme sind nach AZAV zugelassen.
  • Es geht nicht um eine Schulung, zu der der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Pflichtunterweisungen und reine Sachkundelehrgänge fallen deshalb in der Regel nicht darunter.

Was sich 2027 ändern soll

Der Bundestag berät das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung (Drucksache 21/7870). Es soll im Wesentlichen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Nach dem Entwurf bleiben die Fördersätze und die Mindestdauer von 120 Stunden gleich. Der Bundesrat hatte 90 Stunden vorgeschlagen, die Bundesregierung hat das abgelehnt. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald das Gesetz beschlossen ist.

So gehen Sie vor

Sprechen Sie vor Beginn der Weiterbildung mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Die Förderung muss beantragt sein, bevor der Kurs startet. Wir stellen Ihnen die Unterlagen zum Kurs für den Antrag zusammen.

Quellen

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Rechtsquellen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

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