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Asbest Stand

Asbest-Sachkunde: Welcher Lehrgang nach TRGS 519 passt?

Anlage 3, 4A, 4B, 4C, 5 und die neuen Bezeichnungen Q1 bis Q3: welcher Asbestlehrgang für wen gedacht ist, wie lange die Sachkunde gilt und wann Sie auffrischen müssen.

Frist:
Sachkunde der verantwortlichen Person und Fachkunde der Beschäftigten nachweisen (§ 25 Abs. 5 GefStoffV).

Ab dem 5. Dezember 2027 müssen Betriebe für Arbeiten mit Asbest Sachkunde und Fachkunde nachweisen. Welcher Lehrgang dafür passt, regelt noch die TRGS 519 in der Fassung von 2014, zuletzt geändert im Februar 2025. Eine Neufassung nach dem Risikokonzept der neuen Gefahrstoffverordnung ist angekündigt, aber noch nicht erschienen. Bis dahin gilt eine Überleitungshilfe des Ausschusses für Gefahrstoffe.

Die Lehrgänge nach TRGS 519

  • Anlage 3: umfassende Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Mindestens 32 Lerneinheiten plus Prüfung, verteilt auf mindestens vier Werktage. Nach der Überleitungshilfe entspricht das dem hohen Risiko (Q3).
  • Anlage 4A und 4B: Arbeiten an Asbestzement und Arbeiten geringen Umfangs, je 14 Lerneinheiten plus Prüfung, mindestens zwei Werktage.
  • Anlage 4C: beide Bereiche zusammen, 17 Lerneinheiten plus Prüfung. Die Anlagen 4A bis 4C entsprechen dem niedrigen und mittleren Risiko (Q1 und Q2).
  • Anlage 5: Fortbildung für Personen, die bereits sachkundig sind, mindestens 8 Lerneinheiten.

Wie lange die Sachkunde gilt

Ein Sachkundenachweis gilt sechs Jahre. Wer in dieser Zeit an einer anerkannten Fortbildung teilnimmt, verlängert ihn um sechs Jahre ab dem Datum der Fortbildung (Anhang I Nr. 3.7 GefStoffV). Bestehende Nachweise behalten ihre Gültigkeit auch nach der neuen Verordnung, solange die Fortbildungspflicht eingehalten wird.

Präsenz oder online?

Lehrgänge müssen von der zuständigen Landesbehörde anerkannt sein. Ob und wie weit Teile online stattfinden dürfen, entscheiden die Länder. Das Regierungspräsidium Kassel etwa lässt Online-Lehrgänge nur für die Fortbildung nach Anlage 5 zu. Fragen Sie im Zweifel vor der Buchung nach, ob der Lehrgang in Ihrem Bundesland anerkannt ist.

Und die Förderung?

Weil die Sachkunde eine gesetzliche Pflicht ist, fördert die Agentur für Arbeit einen reinen Sachkundelehrgang für Beschäftigte in der Regel nicht nach § 82 SGB III. Anders kann es sein, wenn der Lehrgang Teil einer längeren, zugelassenen Weiterbildung ist. Das klären wir gern im Einzelfall.

Quellen

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Rechtsquellen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

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