Batteriepass ab Februar 2027: Was Kfz-Werkstätten wissen sollten
Ab 18.02.2027 brauchen neue Batterien von Elektroautos einen digitalen Batteriepass. Was die EU-Batterieverordnung für Werkstätten bedeutet: Zustandsdaten, Pass, Rücknahme.
Frist:
Digitaler Batteriepass für neu in Verkehr gebrachte Traktionsbatterien und Industriebatterien über 2 kWh (Art. 77 VO (EU) 2023/1542).
Die EU-Batterieverordnung gilt seit Februar 2024 und setzt ihre Pflichten Schritt für Schritt in Kraft. Für Kfz-Werkstätten sind drei Punkte wichtig: der Zugriff auf die Zustandsdaten der Batterie, der digitale Batteriepass und die Rücknahme von Altbatterien.
Zugriff auf Zustandsdaten
Seit dem 18. August 2024 muss das Batteriemanagementsystem von Traktionsbatterien Daten zum Alterungszustand und zur erwarteten Lebensdauer bereithalten. Wer die Batterie rechtmäßig erworben hat, und von ihm Beauftragte bekommen einen nichtdiskriminierenden Lesezugriff, etwa um den Restwert zu bewerten oder eine Wiederverwendung vorzubereiten (Art. 14). Für Werkstätten wird die Batteriediagnose damit zu einer gefragten Leistung, zum Beispiel beim Gebrauchtwagenkauf.
Der Batteriepass ab 18. Februar 2027
Ab diesem Tag braucht jede neu in Verkehr gebrachte Batterie für Elektrofahrzeuge, für leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes und jede Industriebatterie über 2 kWh einen elektronischen Batteriepass (Art. 77). Er ist über einen QR-Code abrufbar und enthält unter anderem Angaben zu Zusammensetzung und Zustand. Verantwortlich ist, wer die Batterie in Verkehr bringt, also in der Regel der Hersteller. Für Werkstätten ist der Pass vor allem eine Informationsquelle für Diagnose, Reparatur und Demontage.
Austauschbare Akkus bei leichten Verkehrsmitteln
Ebenfalls ab dem 18. Februar 2027 müssen Batterien leichter Verkehrsmittel und ihre Zellen von unabhängigen Fachleuten ausgetauscht werden können (Art. 11). Das betrifft vor allem Zweirad- und E-Bike-Werkstätten.
Was das für die Qualifizierung bedeutet
Wer Batterien ausbaut, prüft oder für den Transport vorbereitet, arbeitet am Hochvoltsystem. Dafür ist mindestens die Stufe 2S nach DGUV Information 209-093 nötig, für Arbeiten unter Spannung die Stufe 3S.
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien (EUR-Lex)
- Verordnung (EU) 2025/1561 (Verschiebung der Sorgfaltspflichten)
- DGUV Information 209-093
Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Rechtsquellen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
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