Hochvolt-Qualifizierung: Welche Stufe brauchen Sie, 1S, 2S oder 3S?
Die DGUV Information 209-093 regelt, wer an Elektro- und Hybridfahrzeugen arbeiten darf. Die Stufen 1S, 2S und 3S mit Mindestumfang, Voraussetzungen und Auffrischung.
Wer in einer Werkstatt, in der Pannenhilfe oder im Abschleppdienst an Fahrzeugen mit Hochvoltsystem arbeitet, braucht eine dazu passende Qualifizierung. Maßgeblich ist die DGUV Information 209-093 in der Ausgabe August 2021. Sie hat die frühere DGUV Information 200-005 ersetzt. Dort erworbene Qualifikationen gelten weiter.
Die drei Stufen im Service
- 1S, fachkundig unterwiesene Person: für nicht elektrotechnische Arbeiten am Fahrzeug, etwa Reifenwechsel oder Karosseriearbeiten, und für die Pannenhilfe. Mindestens 2 Unterrichtseinheiten Unterweisung, schriftlich dokumentiert.
- 2S, Fachkundige Person Hochvolt: schaltet das Hochvoltsystem spannungsfrei und arbeitet danach an spannungsfreien Komponenten. Ohne elektrotechnische Vorkenntnisse mindestens 80 Unterrichtseinheiten, mit Vorkenntnissen aus dem Kfz-Bereich mindestens 16, jeweils mit mindestens 8 Einheiten Praxis. Eine Prüfung ist Pflicht.
- 3S, Arbeiten unter Spannung: etwa an Batterien, die sich nicht spannungsfrei schalten lassen. Mindestens 24 Unterrichtseinheiten, davon 16 Praxis. Voraussetzung sind die Stufe 2S, ein Mindestalter von 18 Jahren, eine Erste-Hilfe-Ausbildung, gesundheitliche Eignung und mindestens ein Jahr Berufspraxis im Kfz- oder Elektrobereich.
Eine Unterrichtseinheit hat 45 Minuten. Für Entwicklung und Fertigung gibt es eigene Stufen 1E bis 3E.
Ausbildung zählt mit
Kfz-Mechatroniker nach der Ausbildungsordnung von 2013 gelten als 2S, mit Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik als 3S. Wer die Ausbildung früher abgeschlossen hat oder aus einem anderen Beruf kommt, braucht eine Qualifizierung.
Wie oft auffrischen?
Eine feste Frist nennt die 209-093 nicht. Sie verlangt aber, dass Fachkundige ihre Kenntnisse durch regelmäßige Schulungen aktuell halten. Unabhängig davon müssen Beschäftigte regelmäßig unterwiesen werden, nach DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal im Jahr.
Quellen
- DGUV Information 209-093: Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen
- DGUV Information 209-093 als PDF
Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Rechtsquellen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Passt eine Weiterbildung dazu?
Wir beraten Sie unverbindlich zu Kurs, Ablauf und Förderung.
Beratung anfragen