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Energietechnik Stand

Wasserstoff im Gasnetz: Was DVGW G 260 und G 655 für Installateure regeln

Bis 20 Prozent Wasserstoff im Erdgas, eine eigene Gasfamilie für reinen Wasserstoff: Was das DVGW-Regelwerk dazu sagt und was es für Gasgeräte bedeutet.

Die Einspeisung von erneuerbar erzeugtem Wasserstoff in das Erdgasnetz ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz zulässig. Wie viel Wasserstoff ein Gas enthalten darf und was das für Leitungen und Geräte bedeutet, regelt das technische Regelwerk des DVGW. Für Installateure sind vor allem zwei Dokumente wichtig.

G 260: Gasbeschaffenheit

Das Arbeitsblatt G 260 legt fest, welche Eigenschaften Gase in der öffentlichen Versorgung haben müssen. Mit der Ausgabe 2021 wurde die 2. Gasfamilie, also Erdgas, auf Gemische mit bis zu 20 Volumenprozent Wasserstoff erweitert. Zugleich wurde eine neue 5. Gasfamilie für Wasserstoff eingeführt.

Ein Knackpunkt war die relative Dichte. Ihre Untergrenze von 0,55 wird je nach Grundgas spätestens bei etwa 20 Prozent Wasserstoff unterschritten. Dann ist eine Prüfung der Kompatibilität mit Infrastruktur und Gasanwendungen nötig. Der DVGW hatte 2023 angekündigt, den Grenzwert anzupassen. Seit August 2025 liegt dazu das Beiblatt G 260-B1 „Relative Dichte in der 2. Gasfamilie“ vor.

G 655: Leitfaden H2-Ready Gasanwendung

Das Merkblatt G 655 ergänzt die TRGI (G 600) und die Regeln für Leitungen auf Werksgelände um die Anforderungen für Erdgas mit bis zu 20 Prozent Wasserstoff und für reinen Wasserstoff. Die Fassung von 2025 ersetzt die Ausgabe von 2021. Neu sind unter anderem Anforderungen an Gasdruckregelung und Gasmessung in häuslichen Anlagen, weiterentwickelte Prüf- und Installationsanforderungen und Bemessungsdiagramme für Wasserstoff.

Nach den Forschungsergebnissen des DVGW ist eine Einspeisung von 10 Prozent Wasserstoff und bei der überwiegenden Zahl häuslicher und gewerblicher Gasgeräte auch von 20 Prozent ohne Einschränkungen möglich. Im Pilotprojekt von DVGW und Avacon mit bis zu 20 Prozent Wasserstoff liefen rund 350 Haushaltsgeräte ohne Änderung der Einstellung weiter. Für Industrieanwendungen und Kraftwerke gelten eigene Grenzen, für Erdgastankstellen wegen der Fahrzeugtanks höchstens 2 Prozent.

Umstellung auf reinen Wasserstoff

Bestehende Gasinstallationsleitungen können nach Einschätzung des DVGW in der Regel auch für Wasserstoff genutzt werden. Der Gaszähler muss wegen des höheren Volumenstroms gegebenenfalls gegen einen größeren getauscht werden. Gasgeräte dagegen sind grundsätzlich gegen H2-Ready-Geräte auszutauschen. Der DVGW verweist darauf, dass dieser Wechsel im normalen Austauschzyklus der Geräte erfolgen kann.

Für Betriebe heißt das: Wer heute Gasgeräte einbaut, sollte auf die Herstellerangaben zur Wasserstoffverträglichkeit achten und die Kunden dazu beraten.

Quellen

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Rechtsquellen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

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