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Steuern und Buchhaltung Stand

Steuerfachangestellte: Engpassberuf laut Arbeitsagentur und Wege in die Kanzlei

Die Bundesagentur für Arbeit führt Berufe in der Steuerberatung als Engpassberuf. Welche Wege in die Kanzlei führen: Ausbildung, Umschulung, Externenprüfung.

In der Fachkräfteengpassanalyse 2024, die die Bundesagentur für Arbeit im Mai 2025 veröffentlicht hat, zählen die Berufe in der Steuerberatung zu den Engpassberufen. Auf Fachkraftniveau, wo auch Steuerfachangestellte eingeordnet sind, kommen sie auf 2,5 von 3 möglichen Punkten. Ab 2,0 Punkten spricht die BA von einem Engpassberuf. Insgesamt zeigten sich in 163 von rund 1.200 bewerteten Berufen Engpässe.

Der Punktwert ist ein Mittelwert aus mehreren Indikatoren. Bei Vakanzzeit, Arbeitsuchenden-Stellen-Relation und berufsspezifischer Arbeitslosenquote erreicht die Steuerberatung jeweils die volle Punktzahl. Im Juni 2024 arbeiteten auf diesem Niveau rund 119.000 Menschen sozialversicherungspflichtig, Auszubildende und Leiharbeit nicht mitgezählt.

Die duale Ausbildung

Die Ausbildung zur oder zum Steuerfachangestellten dauert drei Jahre. Seit 1. August 2023 gilt eine neue Ausbildungsverordnung. Zuständig für Eintragung und Prüfung sind die Steuerberaterkammern.

Externenprüfung mit Berufserfahrung

Wer bereits in einer Kanzlei oder in der Buchhaltung eines Unternehmens arbeitet und keinen Abschluss hat, kann sich als externe Person zur Abschlussprüfung anmelden. Nach § 45 Abs. 2 BBiG ist dafür mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit an Berufstätigkeit nachzuweisen, bei Steuerfachangestellten also viereinhalb Jahre. Die Kammer kann ganz oder teilweise darauf verzichten, wenn die berufliche Handlungsfähigkeit auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, etwa durch Zeugnisse.

Umschulung

Für Arbeitsuchende und für Beschäftigte ohne verwertbaren Berufsabschluss kommt eine Umschulung in Betracht. Agentur für Arbeit oder Jobcenter können sie unter bestimmten Voraussetzungen fördern, zum Beispiel mit einem Bildungsgutschein. Mehrere Steuerberaterkammern haben eigene Prüfungsregelungen für Umschülerinnen und Umschüler erlassen.

Mitarbeit ohne den Abschluss

Nicht jede Aufgabe in einer Kanzlei setzt die Prüfung als Steuerfachangestellte voraus. Belegerfassung, laufende Finanzbuchhaltung und vorbereitende Arbeiten in der Lohnabrechnung übernehmen auch kaufmännische Fachkräfte, die sich in die Kanzleisoftware eingearbeitet haben. Weil viele Kanzleien mit Programmen der DATEV arbeiten, verkürzen Vorkenntnisse darin die Einarbeitung.

Die DELA bietet für diesen Einstieg die Weiterbildung Fachkraftassistenz Rechnungswesen und Steuern mit DATEV-Praxis an.

Quellen

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Rechtsquellen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

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