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Hochvolt Stand

Verunfallte E-Autos in der Werkstatt: Abstellen, bewerten, Ruhefläche

Ein beschädigter Hochvoltspeicher kann noch Tage nach dem Unfall reagieren. Was die DGUV zu Bergung, Übergabe, Ruheflächen und Qualifikation empfiehlt.

Mit der Zahl der Elektro- und Hybridfahrzeuge steigt auch die Zahl der Unfallfahrzeuge mit Hochvoltspeicher, die bei Abschleppdiensten, Werkstätten und Verwertern landen. Die DGUV hat ihre Position dazu in der Fachbereich AKTUELL FBHM-124 „Umgang mit Hochvoltspeichern“ (Stand September 2024) zusammengefasst. Sie gilt für Speicher von 60 bis 1.500 Volt Gleichspannung, also für den Anwendungsbereich der DGUV Information 209-093.

Warum ein Unfallfahrzeug anders zu behandeln ist

Mechanische Beschädigung kann in einer Lithium-Ionen-Zelle einen inneren Kurzschluss auslösen. Geht eine Zelle thermisch durch, entstehen Temperaturen bis etwa 1.400 Grad, und die Reaktion kann auf benachbarte Zellen übergreifen. Beim Brand werden toxische und korrosive Gase frei, darunter Flusssäure. Auch scheinbar entladene Batterien können noch sehr hohe Kurzschlussströme liefern.

Bergung und Übergabe

Angaben zum Abschleppen und Transport stehen in der Betriebsanleitung des Herstellers, ergänzend im Rettungsdatenblatt. Vor dem Verladen sollte das Hochvoltsystem deaktiviert sein, zum Beispiel durch Ausschalten der Zündung, eine vorhandene Trennstelle oder das Abklemmen der Bordnetzbatterie. Übergibt die Feuerwehr das Fahrzeug, wird dokumentiert, welche Antriebsart es hat und welche Maßnahmen bereits erfolgt sind. Die FBHM-124 empfiehlt, diese Angaben bei jeder weiteren Übergabe an Werkstatt oder Entsorger weiterzugeben, etwa im Abschleppauftrag.

Abstellen auf einer gesicherten Ruhefläche

Verunfallte Elektro- und Hybridfahrzeuge werden in einem abgesperrten Bereich im Freien abgestellt, mit ausreichendem Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden und brennbarem Material. Freiliegende Hochvoltkomponenten werden mit einer wetterfesten Plane abgedeckt, das Fahrzeug wird gekennzeichnet. Mindestabstände zu Gebäuden sind mit der Baugenehmigungsbehörde abzustimmen.

Kritische Batteriesysteme bewertet eine batteriefachkundige Person. Nach der FBHM-124 ist das eine Fachkundige Person Hochvolt der Stufe 3S oder 3E nach DGUV Information 209-093 mit fahrzeugspezifischen Kenntnissen, zum Beispiel aus Herstellerschulungen. Sie legt fest, wie lange das System auf der Ruhefläche bleibt, und beurteilt es danach erneut. Bewegt wird es erst nach ihrer Freigabe.

Was Betriebe vorbereiten sollten

Sinnvoll ist ein Havariekonzept mit festgelegter Abstellfläche, Fluchtwegen, Kühlmöglichkeit mit Wasser und einer Qualifizierungsmatrix, aus der hervorgeht, wer welche Bewertung vornehmen darf. Für Lagerschränke und Transportboxen gibt es bislang keinen allgemein anerkannten Prüfgrundsatz. Ihre Eignung muss deshalb in der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. Der Transport kritischer Batterien richtet sich nach dem ADR und gehört in die Hände eines Gefahrgutbeauftragten.

Quellen

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Rechtsquellen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

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